FRAGEN & ANTWORTEN
Der Saint-Gobain PEG ist ein Aktiensparprogramm, an dem alle Mitarbeiter*innen teilnehmen können, die am 1. April 2024 seit mindestens drei Monaten ungekündigt in einem Saint-Gobain Unternehmen tätig sind. Sie können Saint-Gobain Aktien zu einem Vorzugspreis erwerben, mit einem Abschlag von 20 % auf den sogenannten Referenzpreis. Saint-Gobain bietet dieses Programm seit 1988 in jedem Jahr an.
Ein vergünstigter Vorzugspreis
Saint-Gobain Mitarbeiter*innen erhalten einen Abschlag von 20 % auf den Referenzpreis der Saint-Gobain Aktie.
Rabatte von Seiten Ihres Arbeitgebers
Ihre Gesellschaft gewährt zusätzlich weitere Rabatte.
Mögliche Dividenden, die auf der jährlichen Hauptversammlung beschlossen werden
Saint-Gobain übernimmt Gebühren.
Der Kauf der Aktien ist für die Mitarbeiter*innen gebührenfrei. Zur Verwahrung wird die Bank für den/die Zeichner(in) kostenfrei ein Depot- und Verrechnungskonto einrichten. Beim Verkauf der Saint-Gobain Aktien beträgt der Transaktionspreis 0,5 % Provision vom Kurswert (Minimumprovision € 14,99 je Auftrag) zzg. Börsenplatzentgelt und ggf. Courtage.
Die über den PEG erworbenen Aktien unterliegen einer fünfjährigen Sperrfrist. Unter bestimmten Bedingungen – detailliert aufgeführt in den Zeichnungsbedingungen für Deutschland – kann die Sperrfrist vorzeitig aufgehoben werden.
Die Mitarbeiter*innen zeichnen die Aktie mit einem 20-prozentigen Abschlag auf den Referenzpreis der Saint-Gobain Aktie.
Der Referenzpreis bemisst sich nach dem mittleren Eröffnungskurs der Saint-Gobain Aktie an den 20 letzten Börsentagen vor dem 11.03.2024 an der Pariser Börse.
Die erworbenen Aktien sind voll dividendenberechtigt.
Alle Mitarbeiter*innen,
• die am 01.04.2024 seit mindestens drei Monaten bei einer Firma der Gruppe Saint-Gobain in Deutschland aktiv in einem ungekündigten (Vollzeit-, Teilzeit- oder befristeten) Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis stehen.
• Diese Gesellschaft muss am 01.04.2024 seit 1 Monat zu 100 % im Besitz der Gruppe Saint-Gobain oder vollkonsolidiert ist.
Ausgeschlossen sind demnach insbesondere Praktikant*innen, ehemalige Mitarbeiter*innen und Pensionär*innen.
Ist Ihr Beschäftigungsverhältnis wegen Wehrdienst, Elternzeit, Auslandsversetzung oder dergleichen zeitweilig unterbrochen, steht dies einer Teilnahme nicht entgegen.
Minderjährige benötigen die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter*innen. Beschäftigungszeiten bei Firmen der Gruppe Saint-Gobain mit Sitz außerhalb Deutschlands werden angerechnet. Mitarbeiter*innen können jedoch nicht in mehreren Ländern am PEG teilnehmen.
Sie entscheiden selber, wie Sie zahlen möchten:
• durch einmaligen Abzug vom Arbeitsentgelt im Juni 2024,
• durch Abzug von drei gleichen Beträgen vom Arbeitsentgelt im Juni, Juli und August 2024.
Ist nach den Abzügen noch ein Restbetrag offen, muss dieser direkt an Saint-Gobain überwiesen werden. Scheidet ein(e) Arbeitnehmer*in aus, so wird der Kaufpreis sofort fällig.
Jede(r) teilnahmeberechtigte Mitarbeiter*in kann bis zu einem Wert von 25 % des Bruttojahreseinkommens (Basis: effektive Bezüge 2023) Saint-Gobain Aktien zum Vorzugspreis erwerben.
Kontaktieren Sie Ihre zuständige Personalabteilung.
Die Freigabe Ihrer im Jahr 2024 erworbenen Saint-Gobain Aktien erfolgt zum 01.05.2029.
Bei bestimmten Ereignissen kann die Sperrfrist mit Genehmigung von Saint-Gobain Deutschland & Österreich vorzeitig aufgehoben werden. Die Ausnahmefälle sind in den Zeichnungsbedingungen für Deutschland aufgelistet.
Im Todesfall kann das Konto der/des Verstorbenen von den Erben nicht weitergeführt werden.
Zur Verfolgung des Aktienkurses können Sie die Saint-Gobain Shareholder App herunterladen.